Image Removed Image Removed Image Removed
Insert excerpt |
---|
| 99 Archiv |
---|
| 99 Archiv |
---|
nopanel | true |
---|
|
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Fassung Juli 2014Dezember 2022) |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten zu regeln, insbesondere an - die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile und die Brennbarkeit der Baustoffe,
- die Größe der Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte,
- die Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege.
Sie gilt nicht für: - Industriebauten, die lediglich der Aufstellung technischer Anlagen dienen und von Personen nur vorübergehend zu Wartungs und Kontrollzwecken begangen werden (Einhausung, z.B. aus Gründen des Witterungs- oder Immissionsschutzes).
- Industriebauten, die überwiegend offen sind, wie überdachte Freianlagen oder Freilager, oder die aufgrund ihres Verhaltens im Brandfall diesen gleichgestellt werden können.
|
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. Januar 2023 I ; II |