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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des

Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über elektrische Betriebsräume
vom 28. Oktober 1975

Wirtschaftsministeriums über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen vom vom 8. Dezember 2020

Link zum Rechtstext
EltVO
EltBauVO BW

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser

Diese Verordnung

gelten

gilt für die

Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von elektrischen Betriebsräumen mit folgenden elektrischen Anlagen: 

Aufstellung von
1. Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1

kV 
  • ortsfeste Stromerzeugungsaggregate 
  • Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Schaltanlagen für Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebsräumen
  • in 

    • Geschäftshäusern, 
    • Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten, 
    • Büro und Verwaltungsgebäuden, 
    • Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs- und Säuglingsheimen, 
    • Schulen und Sportstätten, 
    • Beherbergungsstätten, Gaststätten, 
    • geschlossenen Großgaragen und 
    • Wohngebäuden.
    Sie gelten nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten.

    kV,
    2. ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und
    3. zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden.

    Die EltVO BW wird durch die EltBauVO BW aufgehoben.

    Links zur Rechtsänderung

    Review vom 01. Februar 2022
    Review vom 02. Februar 2021