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Link zum Rechtstext

Revision

5

Nr. 7

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Erstmalige Verfahren zur Anerkennung von Inspektionsstellen für die erstmalige und wiederkehrende Prüfung sowie die und Inspektion von Großpackmitteln (IBC) sowie zur Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC) vom 3011. Oktober 2009Januar 2018

Kerninhalte

Diese Gefahrgutregeln der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beschreiben BAM-GGR 002 beschreibt
-> das Verfahren der Anerkennung von Inspektionsstellen für Prüfungen und Inspektionen an IBC gemäß GGVSEB und GGVSee durch die BAM sowie
-> das Verfahren der Durchführung der Prüfung und Inspektionen Inspektion von Intermediate Bulk Containern ( IBC ) gemäß ADR/RID/IMDG-Code Unterabschnitte Unterabschnitt 6.5.4.4 (Inspektion und Prüfung jedes metallenen IBC, starren Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC) und Unterabschnitt 6.5.4.5 (Reparierte IBC) sowie das Verfahren der Anerkennung von Inspektionsstellen gemäß § 8 Nr. 3 der GGVSEB durch die BAM.
Sie gelten für metallene IBC, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC für die Beförderung gefährlicher Güter.