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Note |
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Zum 1. November 2012 außer Kraft gesetzt. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Wärmekraftwerke und Heizwerke (Ausgabe April 1986) |
Link zum Rechtstext | BGV C14DGUV Vorschrift 30 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für das Betreiben von Wärmekraftwerken und Heizwerken, die eine thermische Gesamtleistung von mehr als 10 MW haben - haben – ausgenommen Müllkraft- und Müllheizwerke. |
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