Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information gibt dem Arbeitgeber/ Unternehmer Hinweise zur Organisation wiederkehrender Prüfungen an > ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln (z.B. handgeführte Elektrowerkzeuge, -motorgeräte, -wärmegeräte, Leuchten, Leitungsroller, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Geräteanschlussleitungen, Netzgeräte, Ladegeräte, Trenn/Kleinspannungstransformatoren, Geräte der Unterhaltungselektronik sowie der elektrischen Informationstechnik, einschließlich Fernmeldegeräte und elektrische Büromaschinen, Laborgeräte, Mess-, Steuer- und Regelgeräte - hierzu zählen auch -> ortsveränderlicher und transportabler elektrischer Betriebsmittel, -> elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel, die sich im Eigentum des Unternehmens befinden, angemietet oder geliehen sind. Das gilt auch für die an der Arbeitsstelle/ im Unternehmen zur Verwendung freigegebenen geduldeten Privatgeräte der Beschäftigten, wie z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte) und -> transportablen elektrischen Arbeitsmitteln (. In bestimmten Bereichen sind weitergehende Anforderungen aus Verordnungen, landesbaurechtlichen Regelungen, Vertragsbedingungen der Sachversicherer, Normen und anderen Regelwerken zu beachten, auf die in dieser Schrift nicht eingegangen werden kann. Dies gilt beispielsweise für: -> Aufzüge -> Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen -> Medizinisch genutzte Bereiche und elektrische Medizinprodukte -> Sonderbauten, z.B. Baustellenkreissägen, größere Ersatzstromerzeuger, Schweißgeräte). |