/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed 5 Technische Regeln TRwS
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | DWA-A 791 (alt |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Heizölverbraucheranlagen - Entwurf (Ausgabe Januar 2009Juli 2022) |
KerninhalteDiese Technische Regel wassergefährdender Stoffe konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen einschließlich der Mindestmaßnahmen, die für die Befüllung von Tanks von Heizölverbraucheranlagen erforderlich sind. Sie enthält bundesweit einheitliche, grundlegende technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Heizölverbraucheranlagen sowie einheitliche Prüfinhalte. Sie gilt für die Neuerrichtung von Heizölverbraucheranlagen. Sie gilt weder für Anlagen zum Verwenden von Heizöl (Verbrauchseinrichtungen) im privaten Bereich noch für ggf. erforderliche Flächen zur Befüllung von Heizölverbraucheranlagen. Sie richtet sich insbesondere an Wasserbehörden, Staatliche Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik "Heizölverbraucheranlagen" berührt sind. | Die TRwS 791 gilt -> für die Anforderungen an die Errichtung, Änderung und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen, -> für die betrieblichen Anforderungen der AwSV an Heizölverbraucheranlagen und -> für die Prüfung von Heizölverbraucheranlagen durch Sachverständige. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. September 2022 |