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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 9. Juli 2021 |
Link zum Rechtstext | BBodSchV |
Kerninhalte | Diese Verordnung |
1. die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie für die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung nach § 8 Abs. 3 und § 9 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
2. Anforderungen an die Gefahrenabwehr durch Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen sowie durch sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen nach § 4 Abs. 2 bis 5, § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
3. ergänzende Anforderungen an Sanierungsuntersuchungen und Sanierungspläne bei bestimmten Altlasten nach § 13 Abs. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
4. Anforderungen
regelt nähere Anforderungen, insbesondere |
, einschließlich Anforderungen an das Auf- |
oder Einbringen von Materialien |
5. die Festlegung von Prüf- und Maßnahmenwerten sowie von Vorsorgewerten einschließlich der zulässigen Zusatzbelastung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes.
...
auf oder in den Boden sowie Vorsorgewerte und zulässige Zusatzbelastungen, | |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | F1_SumSanierung |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2023 |