Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 9. Juli 2021

Link zum RechtstextBBodSchV

Kerninhalte

Diese Verordnung

gilt für
1. die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie für die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung nach § 8 Abs. 3 und § 9 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
2. Anforderungen an die Gefahrenabwehr durch Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen sowie durch sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen nach § 4 Abs. 2 bis 5, § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
3. ergänzende Anforderungen an Sanierungsuntersuchungen und Sanierungspläne bei bestimmten Altlasten nach § 13 Abs. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
4. Anforderungen

regelt nähere Anforderungen, insbesondere
-> zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen

nach § 7 des Bundes-Bodenschutzgesetzes einschließlich der

, einschließlich Anforderungen an das Auf-

und

oder Einbringen von Materialien

nach § 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
5. die Festlegung von Prüf- und Maßnahmenwerten sowie von Vorsorgewerten einschließlich der zulässigen Zusatzbelastung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes.

 

...

auf oder in den Boden sowie Vorsorgewerte und zulässige Zusatzbelastungen,
-> zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion,
-> zur Untersuchung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten, einschließlich Anforderungen an Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung sowie Prüfund Maßnahmenwerte,
-> an die Vorerkundung, Probennahme und -analyse.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF1_SumSanierung
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juli 2023
Review vom 01. August 2021
Review vom 01. Juli 2020