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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen vom 8. November 2011 |
Link zum Rechtstext | TRGS 907 |
Kerninhalte | Diese |
Technische Regel für Gefahrstoffe enthält ein Verzeichnis von Stoffen und Tätigkeiten, bei denen davon auszugehen ist, dass sie nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen als sensibilisierend gemäß den Kriterien der Gefahrstoffverordnung |
in Verbindung mit Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG ( |
), der Richtlinie 1999/45/EG ( |
) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ( |
) einzuordnen sind, die jedoch nicht in Anhang VI, Teil 3, Tabellen 3.1 und 3.2 der CLP-Verordnung mit R42 (bzw. mit H334) als sensibilisierend für die Atemwege oder mit R43 (bzw. mit H317) als sensibilisierend für die Haut aufgeführt sind. |