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Note

Aufgehoben seit 20. Juli 2015 gemäß Art. 20 der VO (EU) Nr. 609/2013, aber noch nicht außer Kraft gesetzt.


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 953/2009 der Kommission vom 13. Oktober 2009 über Stoffe, die Lebensmitteln für eine besondere Ernährung zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen

Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 953/2009

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Verordnung findet grundsätzlich Anwendung auf Lebensmittel für eine besondere Ernährung.

Sie enthält im Anhang kategorisiert verschiedene Stoffe, die Lebensmitteln für eine besondere Ernährung zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen.

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