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titleHinweis

Die Verordnung gilt ab dem 16. Juli 2021.
Die Artikel 29, 30, 31, 32, 33 und 36 gelten bereits ab dem 1. Januar 2021.


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011

Link zum RechtstextMarktüberwachungs- und Konformitäts-Verordnung

Kerninhalte

Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarktes durch Stärkung der Marktüberwachung von Produkten (Anhang I) zu verbessern, sodass sichergestellt ist, dass nur konforme Produkte auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, die die Anforderungen an ein hohes Schutzniveau bei öffentlichen Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucher- und Umweltschutz sowie der öffentlichen Sicherheit und anderer durch diese Rechtsvorschriften geschützter öffentlicher Interessen erfüllen,.

Zudem enthält sie Regeln für Wirtschaftsakteure und Verfahren bei Produkten, die bestimmten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterliegen, und schafft einen Rahmen sowohl für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren als auch für die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller
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