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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 300/2008 |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt gemeinsame Vorschriften für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen fest, die die Sicherheit der Zivilluftfahrt gefährden. Hierbei handelt es sich um Grundstandards für die Luftsicherheit und Mechanismen für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und Grundstandards. Sie gilt für |
-> - alle nicht ausschließlich für militärische Zwecke genutzten Flughäfen oder Teile von Flughäfen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats,
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> - alle Betreiber, einschließlich Luftfahrtunternehmen, die Dienstleistungen an den vorgenannten Flughäfen erbringen,
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