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Link zum Rechtstext | Ausnahmen von Zielvorgaben für spezifische CO2-Emissionen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte |
Mit dieser Verordnung wird festgelegt, welche Informationen Hersteller vorlegen müssen, um nachzuweisen, dass die Bedingungen für eine Ausnahme gemäß Artikel 11 Absätze 1 oder 4 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 erfüllt sind. |
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