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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Bergverordnung für elektrische Anlagen vom 8. Juli 2003 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben und Einrichtungen. Sie findet keine Anwendung auf - elektrische Sprengzündanlagen ohne Netzverbindung und die in Energierichtung hinter dem letzten handbetätigten Trennschalter befindlichen Teile (Zündleitungen, Zünderdrähte und Zünder) von Sprengzündanlagen mit Netzverbindung sowie Zündmaschinenprüfgeräte und Zündkreisprüfer,
- das tragbare elektrische Geleucht in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen unter Tage,
- elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in Besucherbergwerken und Besucherhöhlen,
- elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen von Tagesanlagen.
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Inst_SumPrüfpf |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 11. Januar 2021 |