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Juni 2017 berufsgenossenschaftliche Information wendet sich an Verantwortliche in Betrieben und Einrichtungen, die gefährliche Stoffe und Güter in Gebinden umschlagen bzw. innerbetrieblich transportieren.Sie stellt einen Leitfaden für eine betriebsinterne, vorsorgende Planung von Maßnahmen dar, die bei einem unbeabsichtigten Austritt von gefährlichen Stoffen und Gütern zu treffen sind.
Sie ist nicht anzuwenden auf
den Umschlag von Gefahrgütern der Klassen 1, 6.2 und 7,den innerbetrieblichen Transport von Stoffen, die in den Regelungsbereich der Biostoffverordnung fallen,die Lagerung von Gefahrstoffen (TRGS 509 und TRGS 510),verfahrenstechnische Prozesse in der Produktion (zum Beispiel Herstellung, Ab und Umfüllung),den Transport sowie die Be und Entladung von gasförmigen, flüssigen oder rieselfähigen gefährlichen Stoffen und Gütern mit Behälter- oder Muldenfahrzeugen (Tanks, Silos, Muldenkipper),die Beförderung von Gefahrgütern und die damit verbunden Notfallmaßnahmen auf Verkehrsträgern in öffentlichen Bereichen,Maßnahmen bei Großschadensereignissen sowie Brand oder Naturkatastrophen (z.B. Blitzschlag, Hagel, Hochwasser, Erdbeben, Tornados) undden Umschlag von gefährlichen Stoffen und Gütern, die ausschließlich abfallrechtlichen Vorschriften unterliegen.DGUV Information ist eine Planungshilfe für Betriebe zum Aufbau eines Notfallmanagement. Sie gibt u.a. Hinweise dazu, welche Aufgaben bei einem Notfall durch welche Personen übernommen werden und wie diese sich verhalten sollen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | F1_SumGefahrgut; Gfgut_SumBasis; Gfgut_SumBasis_2; Gfgut_SumBest; Log_SumGefahrgut1; Log_SumGefahrgut2; Log_SumGefahrgut3; Log_SumGefahrgut4 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Dezember 2023 |