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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Lithium-Ionen-Akkus |
Link zum Rechtstext | Lithium-Ionen-Akkus |
Kerninhalte | ALLGEMEIN LAGERUNG & HANDHABUNG |
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Dennoch werden Regelungen, Informationen und Hinweise von verschiedenen Stellen zu diesem Thema veröffentlicht. eco COMPLIANCE wird diese Informationen unter diesem Datensatz bündeln und über die weiteren Entwicklungen informieren. Zu den aktuell verfügbaren Quellen gehören u.a. die folgenden aufgelisteten. Die Quellen sind jeweils in §Alexandrina verlinkt. Weiterhin bieten der VdS und die DIN Regelwerke zu diesem Thema. Diese können bei Bedarf bei den Herausgebern (VdS und Beuth Verlag) bezogen werden. Zu den Regelwerken zählen u.a.: VERSAND & BEFÖRDERUNG Lithium-Batterien und -Akkus sind offiziell als gefährliche Güter eingestuft. Dadurch gelten vielfältige Vorschriften bei der Beförderung. Lithiumbatterien werden im ADR und RID (Beförderung auf der Straße bzw. Schiene) als Gefahrgut der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) bestimmten UN-Nummern zugeordnet. So gibt es beispielsweise jeweils eigene UN-Nummern für Lithium-Metall-Batterien, Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen (auch für verpackte), eingebaute Lithium-Batterien in Güterbeförderungseinheiten sowie batteriebetriebene Fahrzeuge. Für jede UN-Nummer gibt es eigene Anforderungen hinsichtlich der Beförderung, die es zu beachten gilt. Zudem müssen zusätzliche Gefahrgutvorschriften beim Versand von beschädigten Lithium-Batterien eingehalten werden. Darüber hinaus gelten gesonderte Vorschriften bei der Beförderung im See- und Flugverkehr. Gefahrgutrechtliche Vorschriften ändern sich regelmäßig und werden an den Stand der Technik angepasst, daher ist vor jeder Beförderung zu prüfen, ob die aktuellen Vorschriften angewendet werden. | |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. März 2024 |