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   Garantie, Haftungs- und Nutzungsbestimmungen Garantie, Haftungs- und Nutzungsbestimmungen

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Table of Contents
Image RemovedFür die eigenverantwortliche Nutzung der §Alexandrina Basislösung wird seitens eco Compliance keine Haftung übernommen.
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Haftungs- und Nutzungsbestimmungen

Es gelten bei Beauftragung des eco Compliance RegistersCOMPLIANCE Rechtskatasters einschließlich der Bestandsaufnahme(n) und des eco Compliance MonitorsCOMPLIANCE Rechtskataster-Abos folgende allgemeine Haftungsbestimmungen:

eco Compliance COMPLIANCE haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit je nach Schadensart bis zu einem Betrag von 3.000.000 €.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet eco Compliance COMPLIANCE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag, der dem Sechsfachen des durchschnittlichen kundenbezogenen Jahresumsatzes von eco Compliance COMPLIANCE entspricht.

eco Compliance COMPLIANCE haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und sonstige Ansprüche Dritter.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Beauftragte von eco ComplianceCOMPLIANCE. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gegenüber Dritten verantwortlich. Eine Übertragung dieser Verantwortlichkeit auf eco Compliance erfolgt nicht.COMPLIANCE erfolgt nicht.

 

Die folgenden Sachgebiete bilden das Grundgerüst für das kundenspezifische eco COMPLIANCE Rechtskataster:

  • Abfall
  • Allgemeines Umweltrecht (inkl. Öko-Designrecht und Umwelthaftungsrecht)
  • Anlagensicherheit (inkl. Brand- und Explosionsschutz)
  • Arbeitssicherheit (inkl. Arbeitsmedizin und psychische Belastungen)
  • Bodenschutz
  • Chemikaliensicherheit (inkl. biologische Arbeitsstoffe)
  • Energie
  • Gefahrgut- und Transportrecht
  • Gewässerschutz (inkl. wassergefährdende Stoffe)
  • Immissionsschutz
  • Naturschutzrecht (inkl. Tierschutzrecht)
  • Pflanzenschutz (inkl. Biozid-Produkte und Pestizide)
  • Produktsicherheit

Urteile zu den Sachgebieten Umwelt, Arbeits- und Anlagensicherheit sowie Energie werden, wenn wesentlich, gemeldet, soweit diese vom bestellten Leistungsumfang umfasst sind. 

 

Die Module Legal Compliance beinhalten:

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Ziel der Module ist, Kunden die grundlegenden Vorschriften zu vermitteln und, soweit gebucht, über die Rechtsänderungen in den jeweiligen Bereichen zu informieren. Eingrenzungen durch die Rechtsprechung Urteile zu den Legal Compliance Sachgebieten werden nicht gemeldet.

Die Module umfassen jeweils die einzelnen Vorschriften, die für Kunden relevant sind. Die Relevanz wird durch eco Compliance COMPLIANCE in enger Abstimmung mit den Kunden anhand der Bestandsaufnahme (Checkliste Rechtskataster-Ermittler) festgelegt.

Das Einzelmodul Steuerrecht ist auf das Einkommensteuerrecht, das Gewerbesteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht, jeweils in seinen Grundformen, beschränkt. Weitere Steuervorschriften werden auf Wunsch des Kunden individuell aufgenommen.

Die Module Legal Compliance ersetzen keine erweiterte Beratungsleistung z.B. durch Steuer- oder Zollberater. Es obliegt dem Kunden, die Situation zu beurteilen und ggfs. einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Beratungsleistung durch eco Compliance COMPLIANCE im Hinblick auf das Zollrecht keine Leistung im Sinne der verantwortlichen Personen, die mit der Im- oder Exportabwicklung betraut sind (insbesondere im Sinne des AWG) darstellt. Die Beratungsleistung durch eco Compliance COMPLIANCE ist lediglich eine Hilfestellung für die Im- oder Exportabwickler bzw. deren verantwortliche Personen.

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Soweit nicht anders vereinbart, wird das Vertragsverhältnis jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

eco Compliance COMPLIANCE verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten.

Dienstleistungsvereinbarung

Die Dienstleistungsvereinbarung von eco Compliance finden Sie hier: Dienstleistungsvereinbarung_eco Compliance.COMPLIANCE lassen wir Ihnen auf Anfrage (info@eco-compliance.de, Tel.: 02364 89899 16) gerne zukommen.

Unsere Garantie: Zertifizierbare Rechtssicherheit bei größter Zeitersparnis

Ihre Herausforderung

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Unsere Lösung

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