Kerninhalte | Dieses Übereinkommen enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet mindestens zweier Vertragsstaaten ausgeführt wird. Es regelt unter anderem -> die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen, -> Bezettelung (Kennzeichnung) und Dokumentation wie Beförderungspapier und schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt) eines Gefahrguttransports, -> den Bau von Behältern, Tanks und Fahrzeugen für den Gefahrguttransport, -> Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR und -> multimodale Gefahrguttransporte (Straße – Zug, Schiff oder Flugzeug). |