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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom

6

5.

Dezember 2021

Juli 2024

Link zum RechtstextLBO SH
VV TBVerwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen SH

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.

An Sonderbauten (z.B. Gebäude mit Räumen, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m2 haben, oder bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brand- oder Gesundheitsgefahr verbunden ist) können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen besondere Anforderungen gestellt werden. Ebenso können Erleichterungen gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf. Diese Anforderungen und Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf den Betrieb und die Nutzung einschließlich der Bestellung und der Qualifikation einer oder eines Brandschutzbeauftragten (§ 51 Nr. 22).

Dieses Gesetz gilt nicht für
-> Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetriebe, ausgenommen Gebäude,
-> Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, ausgenommen Gebäude,
-> Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der Telekommunikation dienen,
-> Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen,
-> Kräne und Krananlagen mit Ausnahme der Kranbahnen und Kranfundamente,
-> Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden,
-> Schiffe und schwimmende Anlagen in Häfen, für die wasserverkehrsrechtliche Regelungen getroffen sind,
-> Regale und Regalanlagen in Gebäuden, soweit sie nicht Teil der Gebäudekonstruktion sind und keine Erschließungsfunktion haben.

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen SH (VV TB SH) ist bei der Rechtsnorm verlinkt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. August 2024
Review vom 11. Juli 2024
Review vom 12. Oktober 2022
Review vom 05. Januar 2022
Review vom 05. November 2021
Review vom 03. Juni 2021 

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