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Ein Online-Rechtsregister mit frei zugänglichen Gesetzestexten aufzubauen und zu pflegen, ist leider derzeit noch immer keine einfache Angelegenheit, vor allem was die Vorschriften der einzelnen Bundesländer anbelangt. Zwar kann mittlerweile mehr oder weniger problemlos auf alle Länderdatenbanken online zugegriffen werden, bei den Vorschriften sind jedoch fast immer die Fundstellenzitate unvollständig (nur bei Brandenburg und Hamburg werden sowohl Nummer als auch Erscheinungsdatum angegeben, bei Nordrhein-Westfalen und Sachsen jeweils eines von beiden). Umso erfreulicher ist, dass es bereits bei Brandenburg die Möglichkeit gibt, sich den Originalgesetzestext bzw. den Gesetzestext, auf dem eine Änderung/Aktualisierung beruht, durch direkte Verlinkung auf das Verkündungsblatt anzuschauen. Schleswig-Holstein bietet dies in zwei Verlinkungsschritten an.

Schwierig gestaltet sich teilweise noch der Online-Zugriff auf die Gesetzesblätter der einzelnen Bundesländer. Wir haben dazu Folgendes recherchiert:

Baden-Württemberg
Auf das Gesetzblatt kann bis 1952 zugegriffen werden. √

Bayern
Das Gesetz- und Verordnungsblatt steht ab 1983 1945 zur Verfügung. √

Berlin
Vollständige Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblatts sind erst ab 2004 einsehbar. Für die Zeit ab 1992 wird nur ein alphabetisches Gesamtverzeichnis zur Verfügung gestellt. √

Brandenburg
Das Gesetz- und Verordnungsblatt wurde erst ab 2001 2000 eingestellt. √

Bremen
Das Gesetzblatt wird nur für 2013 und 2014 angeboten. Das geforderte Registrieren bzw. Anmelden ist unnötig umständlich.steht ab 2013 zur Verfügung. √

Hamburg
Das Gesetz- und Verordnungsblatt ist ab 1955 vorhanden. √

Hessen
Auf das Gesetz- und Verordnungsblatt kann ab 1945 kostenfrei zugegriffen werden. Allerdings liegt es nur bis 2013 vor. √

Mecklenburg-Vorpommern
Für das Gesetz- und Verordnungsblatt gibt es kein Angebot.mittlerweile ein – wenn auch recht umständliches – Angebot (unter „Formalkriterien“ → „Dokumenttyp“)

Niedersachsen
Das Gesetz- und Verordnungsblatt geht bis ins Jahr 2000 zurück. Es ist kostenpflichtig. Nur die Jahresinhaltsverzeichnisse sind kostenfrei. kann seit 2018 kostenfrei online eingesehen werden. Es sind auch Gesetz- und Verordnungsentwürfe auszugsweise verfügbar. √

Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz- und Verordnungsblatt liegt ab 1949 1946 vor. √

Rheinland-Pfalz
Das Gesetz- und Verordnungsblatt ist nicht nur kostenpflichtig verfügbar.

Saarland
Das Amtsblatt steht ab 1945 zur Verfügung. √

Sachsen
Das Für das Gesetz- und Verordnungsblatt ist erst ab 2012 verfügbar. Das Anmelden ist unnötig mühevoll.des aktuellen Jahres stehen Leseversionen der jeweiligen Einzelausgabe kostenlos zur Verfügung. Das Archiv ist kostenpflichtig. √

Sachsen-Anhalt
Das Gesetz- und Verordnungsblatt wird nicht wird – mit Ausnahme des Inhaltsverzeichnisses der jeweiligen Einzelausgabe – nur kostenpflichtig angeboten.

Schleswig-Holstein
Das Gesetz- und Verordnungsblatt ist nicht verfügbar.  steht seit 2014 zur Verfügung. √

Thüringen
Für das Das Gesetz- und Verordnungsblatt gibt es kein Angebot. ist auf der Homepage des Landtags unter „Parlamentsdokumentation → Freie Suche“ unter anderen Veröffentlichungen und daher etwas mühsam zu finden. √

 

Fazit: Es wäre schön, wenn Rechtstexte grundsätzlich online und kostenfrei verfügbar wären. Sie sollten auch immer kopierbar sein. Ein wünschenswerter Service der Länderdatenbanken wäre, über Änderungen zumindest wichtiger Gesetze beispielsweise in Form eines – im optimalen Fall kostenlosen – monatlichen Newsletters zu informieren.


Schlussbemerkung: Für hilfreich erachten wir die Rechtsbibliothek Makrolog, die uns insbesondere bei den Fundstellenzitaten stets gute Dienste leistet, und den Parlamentsspiegel, der einen schnellen Überblick über die Gesetzesblätter der Länder verschafft.