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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen vom 20. Dezember 2022

Link zum Rechtstext

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Meldepflicht von Plattformbetreibern und den automatischen Informationsaustausch aufgrund der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung.

Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
=> die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
=> die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern derartige Rechtsgeschäfte abschließt.

Unbeschadet handelt es sich unter anderem NICHT um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:
=> die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen;
=> das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
=> die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.

Ein Plattformbetreiber ist jeder Rechtsträger, der sich verpflichtet, einem Anbieter eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen.

Zusatz-Links

BZSt - Handbücher