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Link zum Rechtstext/Bezeichnung VV IBG Infrastruktur 1.0 | Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Verordnung über die Erteilung von |
Link zum Rechtstext | VV IBG Infrastruktur |
Kerninhalte | Diese Die vorliegende Verwaltungsvorschrift beinhaltet die Verfahren zur Beantragung einer Genehmigung der erstmaligen Inbetriebnahme, der Anzeige von Umrüstungen Aufrüstungen oder Erneuerungen und zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung (IBG). Sie konkretisiert und erläutert die Vorgaben der EIGV und enthält Hinweise zur Umsetzung der Rechtsverordnung in der Verwaltungspraxis. Sie gilt für die Verfahren zur Erteilung einer IBG, einschließlich der Beantragung bzw. Anzeige, für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsicherung, Zugsteuerung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-BundesamtsInsbesondere enthält sie: |
Anhänge | Anhänge zur VV IBG Infrastruktur 1.01 |