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Link zum Rechtstext/Bezeichnung

VV IBG Infrastruktur 1.0

Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Verordnung über die Erteilung von
Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (EIGV) in Bezug auf die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur (Ausgabe 1.1)

Link zum RechtstextVV IBG Infrastruktur

Kerninhalte

Diese Die vorliegende Verwaltungsvorschrift beinhaltet die Verfahren zur Beantragung einer Genehmigung der erstmaligen Inbetriebnahme, der Anzeige von Umrüstungen Aufrüstungen oder Erneuerungen und zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung (IBG). Sie konkretisiert und erläutert die Vorgaben der EIGV und enthält Hinweise zur Umsetzung der Rechtsverordnung in der Verwaltungspraxis.

Sie gilt für die Verfahren zur Erteilung einer IBG, einschließlich der Beantragung bzw. Anzeige, für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsicherung, Zugsteuerung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-BundesamtsInsbesondere enthält sie:
-> Hinweise und Erläuterungen zur Beantragung der IBG und Anzeige von Aufrüstungen und Erneuerungen einschl. notwendig vorzulegender Unterlagen,
-> Formblätter für Anträge, Anzeigen und sonstige Erklärungen des Antragstellers,
-> Vorgaben und Hinweise zur Bearbeitung der Anträge und Anzeigen für die Mitarbeiter des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA),
-> Vorgaben und Hinweise zur Prüfung der Inbetriebnahmegenehmigungsvoraussetzungen und zur Erteilung der IBG sowie Checklisten, Dokumentationshilfen, Musterschreiben und Genehmigungen.

AnhängeAnhänge zur VV IBG Infrastruktur 1.01