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Link zum Rechtstext | Linienverkehrsdienste |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt Vorschriften für den Kraftomnibusverkehr bezüglich der Linienverkehrsdienste für Fahrgäste (i.e. Dienste zur Beförderung von Fahrgästen mit Kraftomnibussen in festgelegten Abständen auf einer bestimmten Verkehrsstrecke, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden) fest, die innerhalb der EU eine Wegstrecke von 250 km oder mehr zurücklegen. Einige der Bestimmungen gelten für alle Verkehrsdienste, einschließlich der Verkehrsdienste mit kürzeren Wegstrecken. Sie enthält insbesondere Vorschriften betreffend
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