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Linienverkehrsdienste

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Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Kerninhalte

Diese Verordnung legt Vorschriften für den Kraftomnibusverkehr bezüglich der Linienverkehrsdienste für Fahrgäste (i.e. Dienste zur Beförderung von Fahrgästen mit Kraftomnibussen in festgelegten Abständen auf einer bestimmten Verkehrsstrecke, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden) fest, die innerhalb der EU eine Wegstrecke von 250 km oder mehr zurücklegen. Einige der Bestimmungen gelten für alle Verkehrsdienste, einschließlich der Verkehrsdienste mit kürzeren Wegstrecken.

Sie enthält insbesondere Vorschriften betreffend

  • das Verbot der Diskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der Beförderungsbedingungen der Beförderer,
  • die Rechte der Fahrgäste bei Tod oder Körperverletzung oder bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck infolge von aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfällen,
  • das Verbot der Diskriminierung und die obligatorische Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität,
  • die Rechte der Fahrgäste bei Annullierung und Verspätung,
  • die Informationen, die den Fahrgästen mindestens verfügbar zu machen sind,
  • den Umgang mit Beschwerden und
  • allgemeine Durchsetzungsvorschriften.