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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Gebührensatzung Helmstedt |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der |
19. Änderungssatzung vom |
20. Dezember |
2023 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der |
21. Änderungssatzung vom |
20. |
Dezember 2023 | |
Rechtsebene | Helmstedt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Helmstedt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle bewirtschaftet. Sie regelt neben den Abfallarten insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung der Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken fest. |
Links |
Bezeichnung
Abfallentsorgungssatzung Anlagen 1 und 2
URL-Adresse
https://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1510735111/Abfallentsogungssatzung_-Anlagen_1_und_2.pdf
Rechtsnorm-Links
zur Rechtsänderung | Review vom 12. Juni 2024 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adresse |
Abfallentsorgungssatzung |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse |
Abfallgebührensatzung |