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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Abfallentsorgungsgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lüdenscheid vom 9. Dezember 2015 und Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt |
Lüdenscheid vom 12. Dezember |
2007 | |
Rechtsebene | Lüdenscheid |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass die Stadt Lüdenscheid die Aufgaben der Förderung der Abfallvermeidung und zur Wiederverwendung sowie der Vorbereitung zum Recycling, zur Wiederverwertung und zur Beseitigung wahrnimmt, wozu die Überlassung, Erfassung, Bereitstellung im Hol- und Bringsystem sowie die Einsammlung und der Transport der Abfälle zu den Abfallentsorgungseinrichtungen zählen, und zur Erfüllung dieser Aufgaben in ihrem Gebiet die öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung" betreibt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallentsorgungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, zur Deckung der durch die Abfallentsorgung entstehenden Kosten Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Höhe der Gebührensätze fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Dezember 2023 I ; II Review vom 01. Januar 2021 I ; II |
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Bezeichnung |
Abfallentsorgungssatzung |
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Abfallentsorgungsgebührensatzung |
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