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Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Fassung vom 1413. November 2019Dezember 2024

Rechtsebene

Winnenden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Winnenden die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Als angefallen gilt Abwasser, das über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserreinigungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Sie regelt neben Anschluss und Benutzung Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. Februar 2024
Review vom 01. Mai 2021 

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Winnenden

URL-Adressehttps://www.winnenden.de/site/Winnenden_Responsive/get/documents_E-1784073646/winnenden/dictionaries/Stadtrecht/%C3%96ff.%20Einrichtungen/Abwassersatzung%20ab%2001.01.2020.pdf

Abwassersatzung ab 01.01.2024.pdf (winnenden.de)