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Link zum Rechtstext

Sächsisches Naturschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 6. Juni 2013

Kerninhalte

Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind nach diesem Gesetz, Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen sowie aufgrund ihres eigenen Wertes auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

1.
  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 
2.
  • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 
3.
  • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie die biologische Vielfalt,
4.
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind.

 

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