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Link zum Rechtstext | Thüringer DatenschutzG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kerninhalte
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Es gilt im Wesentlichen für die Verarbeitung und NutzungPositivliste | vorläufige Positivliste nicht öffentlicher Bereich, z.T. auch öffentlicher Bereich |
Kerninhalte | Dieses Gesetz trifft ergänzende Regelungen zur Durchführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) und Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt. Es gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden, die Gerichte und die sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (öffentliche Stellen). |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2024 |