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Gesetz über die Landesplanung

in der wieder gültigen Fassung

vom

10. Februar 1996

Kerninhalte

Aufgabe der Landesplanung ist es,
1. die übergeordnete, zusammenfassende Planung für eine den Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse beachtende Ordnung des Raumes auf- und festzustellen (Raumordnungspläne) und die Raumordnungspläne fortlaufend der Entwicklung anzupassen,
2. die Planungen der Ministerinnen und Minister in den von ihnen geleiteten Geschäftsbereichen der Landesregierung (Fachplanung des Landes) sowie die Planungen der Gemeinden, Gemeindeverbände und aller anderen Planungsträger, denen öffentliche, raumbedeutsame Planungsaufgaben obliegen, entsprechend den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung (Nummer 1) abzustimmen.
Landesplanung ist Aufgabe des Landes.

 

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27. Januar 2014

Link zum Rechtstext

Landesplanungsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt für die Raumordnung in Schleswig-Holstein Ergänzungen zum und Abweichungen vom Raumordnungsgesetz des Bundes.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. Juni 2024
Review vom 01. Februar 2021
Review vom 05. Oktober 2020 - Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
Review vom 05. Oktober 2020 - Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes