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Link zum Rechtstext

Hessische VO zur Durchführung des BauGB

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17. April 2007

KerninhalteFür

Diese Verordnung bestimmt für Hessen, dass für die Bereiche der 1.

  • Landkreise,
2.
  • kreisfreien Städte,
3.
  • div. kreisangehörigen Städte

wird jeweils ein Gutachterausschuss als Einrichtung des Landes gebildet .
Die bestehenden Gutachterausschüsse sind aufgelöst, sobald der neue Gutachterausschuss gebildet ist.
Der Gutachterausschuss führt die Bezeichnung/Link zum Rechtstext "Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich ... (Name der Gebietskörperschaft oder der Gebietskörperschaften)". Er führt das Landessiegelwird.