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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 6. Januar 1998 |
Link zum Rechtstext | Denkmalschutzgesetz |
KerninhalteAufgabe | von Dieses Gesetz regelt für Mecklenburg-Vorpommern den Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Denkmale als Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirkendie Denkmalpflege. |