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Link zum Rechtstext

Geruchsimmissions-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen

Niedersachsen -

vom 23. Juli 2009

Kerninhalte

Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen

 

...

Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden.

HINWEIS: Mit dem 1. Dezember 2021 ist die Neufassung der TA Luft vom 18. August 2021 in Kraft getreten. In Anhang 7 TA Luft wird die Bewertung von anlagenbezogenen Gerüchen geregelt.