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Link zum Rechtstext | WasseranschlussVO | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt das Anschluss- und Benutzungsrecht von Grundstücken, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen sind, sowie - – mit Befreiungsmöglichkeiten - – den Anschluss- und Benutzungszwang von Grundstücken, die an eine öffentliche Straße mit betriebsfähiger Versorgungsleitung grenzen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. | Rechtsnorm-Links |
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