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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gebührenordnung des Ministeriums für

Ländliche Entwicklung

Umwelt,

Umwelt

Gesundheit und Verbraucherschutz vom 22. November 2011

Kerninhalte

Für

Diese Verordnung bestimmt, dass

  • für die in den Anlagen 1 und 2 (außer Tarifstelle 1) genannten Amtshandlungen
werden
  • die dort genannten Verwaltungsgebühren
erhoben. Für
  • und 
  • für die in der Anlage 2,
Tarifstellen 1 und 13.3.4
  • Tarifstelle 1 genannte Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen
werden
  • die dort genannten Benutzungsgebühren

erhoben

. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Verordnung.

 

...