Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Kurzbezeichnung | Abwassersatzung (einschließlich Abwasserbeitrag und -gebühren) |
Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Weinsberg vom 18. September 2012 |
Rechtsebene | Weinsberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Weinsberg die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Die Abwasserbeseitigung wird von der Stadtwerke Weinsberg GmbH vorgenommen. Der Geltungsbereich dieser Satzung bezieht sich nicht auf das Gebiet des Zweckverbands „Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen am Autobahnkreuz". Die Abwassersatzung des Zweckverbands ist unter Quellen verlinkt. Sie regelt neben Anschluss und Benutzung Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie den Abwasserbeitrag (§§ 21 bis 32 der Abwassersatzung vom 26. Januar 1993 gelten fort, siehe Link unter Quellen) und die Abwassergebühren. |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abwassersatzung |
URL-Adresse |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abwassersatzung Zweckverband „Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen am Autobahnkreuz" |
URL-Adresse |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abwassersatzung Stadt Weinsberg vom 26. Januar 1993 - gültig sind die §§ 21 bis 32 |
URL-Adresse |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung |
7. Änderungssatzung | |
URL-Adresse |