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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung des |
vom 28. Oktober 1975
Wirtschaftsministeriums über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen vom vom 8. Dezember 2020 |
Link zum Rechtstext |
EltBauVO BW |
Kerninhalte |
Diese Verordnung |
gilt für die |
->
Aufstellung von |
-> ortsfeste Stromerzeugungsaggregate
-> Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Schaltanlagen für Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebsräumen
in
-> Geschäftshäusern,
-> Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten,
> Büro und Verwaltungsgebäuden,
> Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs und Säuglingsheimen,
-> Schulen und Sportstätten,
-> Beherbergungsstätten, Gaststätten,
-> geschlossenen Großgaragen und
-> Wohngebäuden.
Sie gelten nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten.
, Die EltVO BW wird durch die EltBauVO BW aufgehoben. | |
Links zur Rechtsänderung |