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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2015/757 des

europäischen

Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über die Überwachung von

Kohlendioxidemissionen

Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

Link zum RechtstextVerordnung (EU) 2015/757

Kerninhalte

Diese Verordnung dient dazu, dass der internationale Schiffsverkehrssektor ebenfalls zur Emissionssenkung beiträgt. Der Seeverkehr hat aufgrund der durch ihn erzeugten Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und weiteren Emissionen wie Stickoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx), Methan (CH4), Partikel und Ruß, Auswirkungen auf das weltweite Klima und die Luftqualität.

Um eine Senkung zu erreichen werden in der vorliegenden Verordnung unter anderem Regelungen zur Überwachung und Berichterstattung der Schifffahrtsunternehmen, Methoden für die Überwachung von CO2-Emissionen und ein Monitoringkonzept geregelt.Um die Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr kostenwirksam zu reduzieren, enthält diese Verordnung Vorschriften für die genaue Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Treibhausgasemissionen und anderen relevanten Informationen von Schiffen, die in einem Hafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ankommen, sich dort aufhalten oder diesen verlassen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 02. Januar 2024
Review vom 01. Januar 2024 - Delegierte Verordnung (EU) 2023/2849
Review vom 01. Januar 2024 - Delegierte Verordnung (EU) 2023/2776
Review vom 07. November 2023
Review vom 01. Juni 2023