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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Fahrzeug-Instandhaltung Fahrzeuginstandhaltung (AusgabeFebruar 2000 – aktualisierte Fassung September 2006März 2023) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung auf die Instandhaltung, Änderung, Ergänzung und Demontage von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen sowie auf die dazu benutzten Anlagen und Einrichtungen.DGUV Regel richtet sich an alle Unternehmen, die Fahrzeuge instandhalten. Der Begriff Instandhaltung umfasst dabei die Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Fahrzeuge im Sinne der Schrift sind Landfahrzeuge, die betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegt oder gezogen werden. Dazu zählen auch z.B. Agrarmaschinen, Schienenfahrzeuge und Flurförderzeuge. |
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