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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Muster-Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Fassung

Juni 1996

März 2023)

Link zum Rechtstext

Muster-Kunststofflager-Richtlinie

Kerninhalte

Ziel dieser Richtlinie ist es, beim Brand eines Lagers für Sekundärstoffe aus Kunststoff der Ausbreitung von Feuer vorzubeugen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie abgestufte Anforderungen an:
-> die Größe der Flächen von Brand- und Lagerabschnitten,
-> die Lagerguthöhe,
-> die Begrenzung der Brand- und Lagerabschnitte durch Wände oder durch Freiflächen.

Die Richtlinie gilt für die Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff in Lagermengen von mehr als 200 m³ in Form von Mono- oder Mischfraktionen in kompakter Form oder als Schüttgut,
lose, in ortsfesten und ortsbeweglichen Behältern, in Lagergebäuden und im Freien.

Die gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländer sind bei dem Link zur Rechtsnorm in §Alexandrina verknüpft.

Gültige Fassungen der Bundesländer

(Brandschutz-) Technische Anforderungen an die Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff sind in den Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt. Diese Regelungen basieren auf der Muster-Kunststoff-Lager-Richtlinie (MKLR). Haben die Bundesländer von der MKLR abweichende Regelungen getroffen, so ist dieses im Folgenden verlinkt. Ist nichts anderes genannt, gilt die MKLR vollumfänglich in dem jeweiligen Bundesland. 

Links zur RechtsänderungReview vom 15. August 2023