Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Info |
---|
Die neue Fassung der 11. ProdSV gilt ab 20. April 2016. |
...
Link zum Rechtstext | Explosionsschutzverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 6. Januar 2016 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung |
ist auf die folgenden neuen Produkte, die auf dem Markt |
1. Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen
bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, anzuwenden:
|
2.
|
|
|
|
|
3. Komponenten, die in Geräte und Schutzsysteme im Sinne der Nummer 1 eingebaut werden sollen.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für:
1. Medizinische Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in medizinischen Bereichen,
2.
Sie ist unter anderem nicht anzuwenden auf:
|
|
|
|
|
|
|
|
5.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
7. ausschließlich für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung geplante, konstruierte und gebaute Geräte, Schutzsysteme und Vorrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2.
(3) Wird der Schutz vor sonstigen Gefahren, die von Geräten und Schutzsystemen ausgehen, ganz oder teilweise von Rechtsvorschriften erfaßt, durch die andere Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, so gilt die vorliegende Verordnung für diese Geräte und Schutzsysteme zum Schutz vor diesen Gefahren nicht. Der Schutz vor diesen sonstigen Gefahren nach Satz 1 bezieht sich darauf, daß
a) Verletzungen oder andere Schäden vermieden werden, die durch direkten oder indirekten Kontakt verursacht werden könnten;
b) sichergestellt ist, daß an zugänglichen Geräteteilen keine gefährlichen Oberflächentemperaturen oder gefährliche Strahlungen auftreten;
c) erfahrungsgemäß auftretende nicht elektrische Gefahren ausgeschlossen sind;
d) sichergestellt ist, daß vorhersehbare Überlastungszustände keine gefährlichen Situationen verursachen.
| |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Produktsicherheit; ProdS_SumBescha; ProdS_Sum11.ProdSV; ProdS_SumCE; QM_SumCE; Eink_SumCE; Inst_Gfstoff_Sum_9; FaSi_Gfstoff_Sum_9; FM_Gfstoff_Sum_9; F2_SumGefährdb; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller |
Links zur Rechtsänderung |