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Link zum Rechtstext | UmweltinformationskostenverordnungUmweltinformationsgebührenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung über normiert die Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes Umweltinformationsgesetzes. Für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen auf Grund aufgrund des Umweltinformationsgesetzes werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben; die kostenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem anliegenden Kostenverzeichnis. |
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