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Link zum Rechtstext | ABAS 608 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieser Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) dient der Unterstützung der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Gefährdung und der Festlegung der Schutzmaßnahmen aus Sicht des Arbeitsschutzes. Mit den beschriebenen Maßnahmen wird gleichzeitig einer Verschleppung der Krankheitserreger vorgebeugt, so dass die Regelungen auch der Tierseuchenbekämpfung und dem allgemeinen Infektionsschutz Rechnung tragen. Er konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung und findet Anwendung auf Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte in direkten Kontakt mit den hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAI-Viren) kommen können. Er findet auf folgende Tätigkeiten keine Anwendung, da nicht mit einer Gefährdung von Beschäftigten zu rechnen ist: ->
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