Image Removed Image Removed Image Removed Image Removed Image Removed Image Removed
Insert excerpt |
---|
| 99 Archiv |
---|
| 99 Archiv |
---|
nopanel | true |
---|
|
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bergverordnung des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für elektrische Anlagen vom 20. Dezember 2000 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben und Einrichtungen. Sie findet keine Anwendung auf-> - elektrische Sprengzündanlagen ohne Netzverbindung und die in Energierichtung hinter dem letzten handbetätigten Trennschalter befindlichen Teile (Zündleitungen, Zünderdrähte und Zünder) von Sprengzündanlagen mit Netzverbindung sowie Zündmaschinenprüfgeräte und Zündkreisprüfer,
> - das tragbare elektrische Geleucht in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen unter Tage,
> - elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in Besucherbergwerken und Besucherhöhlen,
-> - elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen von Tagesanlagen.
|
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Inst_SumPrüfpf |