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Link zum Rechtstext | Gesetzliche Unfallversicherung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz Das Siebte Buch normiert die Aufgabe der Unfallversicherung und benennt den sowohl kraft Gesetzes als auch kraft Satzung versicherten Personenkreis. Es regelt zudem die Tatbestände der Versicherungsfreiheit und die Möglichkeit freiwilliger Versicherung. Versicherungsfälle sind definiert als Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Arzt_SumBeauft_2; F1_SumBeauft; F2_SumBeauft; F3_SumBeauft; FM_SumBeauft; HR_SumAllg_3; HR_SumOrg_2; HR_SumOrg_5; Inst_SumBeauft; Kita_SumBeauft; F1_SumMitteilung_2; FaSi_SumDok |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. April 2024 - Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) |
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