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Nach §§ 5 f. des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

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Um Arbeitgeber zu informieren und sie damit dabei zu unterstützen, derartige Probleme bei ihren Beschäftigten zu erkennen und ihnen durch entsprechende Maßnahmen zu helfen, haben unter anderem die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Berufsgenossenschaft Handel  und Warendistribution (BGHW) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verschiedene Broschüren publiziert, über die wir Ihnen hier nach und nach einen Überblick verschaffen wollen.

Aber nicht nur die Arbeitgeber sind gefragt, Maßnahmen zu ergreifen, auch die Beschäftigten selbst sind aufgefordert, psychische Belastung optimal zu gestalten. Hierbei will ihnen die BGHW mit dem Handbuch „Psychische Psychische Belastung am Arbeitsplatz“ Arbeitsplatzeine Hilfe sein.

Die von der BAuA herausgegebene Broschüre „Psychische Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben“ Berufslebenenthält gezielt Informationen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sowie für Planer, Entwickler, Produktgestalter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte und Führungskräfte.

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Der Ausschuss für Arbeitsmedizin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat Ende letzten Jahres die arbeitsmedizinische Empfehlung „Psychische Gesundheit im Betrieb“ veröffentlicht. Sie beschreibt, wie Betriebsärzte dazu beitragen können, die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten oder wiederherzustellen. 

Auch die geplante Novelle der ArbStättV stellt an räumliche Bedingungen in Arbeitsstätten Anforderungen, die zu einer Verringerung der psychischen Belastungen von Arbeitnehmern führen sollen. Hierzu zählen neben der Erfüllung ergonomischer Anforderungen wie Bewegungsfreiheit, Anordnung von Schreibtischen etc. die Sicherstellung ausreichend natürlichen Lichts am Arbeitsplatz und eine Sichtverbindung ins Freie. Mit dem Inkrafttreten der Novelle ist Anfang 2015 zu rechnen. Wir werden berichten.