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Note |
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Nicht mehr gültig. |
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Link zum Rechtstext | BGI 5046 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information richtet sich sowohl an Menschen, die in Großbetrieben und kleinen und mittleren Betrieben für die Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsschäden verantwortlich sind, als auch an Menschen, die als Angestellte der Betriebe im Falle eines schweren Arbeitsunfalls die "Erste Hilfe für die Seele" leisten und leisten sollen, als auch an Menschen, die für Institutionen und Organisationen tätig sind, die als externe Anbieter von Krisenintervention bei schweren Arbeitsunfällen tätig werden. |