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Nach §§ 5 f. des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

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Info

Stress
Arbeitsbedingter Stress wurde bereits 1997 von der Europäischen Kommission als „emotionale und psychophysiologische Reaktion auf ungünstige und schädliche Aspekte der Arbeit, des Arbeitsumfeldes und der Arbeitsorganisation“ definiert. Stress ist danach „ein Zustand, der durch hohe Aktivierungs- und Belastungsniveaus gekennzeichnet ist und oft mit dem Gefühl verbunden ist, man könne die Situation nicht bewältigen.“

Es gibt

  • organisationsbedingte Stressoren, z.B. unklare oder widersprüchliche Anweisungen,

  • individuelle Stressoren, z.B. Versagensängste, familiäre Probleme,

  • soziale Stressoren, z.B. Konkurrenz, mangelnde Anerkennung,

  • Leistungsstressoren, z.B. Über-/Unterforderung, enge Zeit- und Terminvorgaben,

  • physikalische Stressoren, z.B. Lärm, Hitze und

  • körperliche Stressoren, z.B. Schmerzen, Verletzungen.

Mobbing
Mobbing wurde ebenfalls 1997 definiert, und zwar vom Bundesarbeitsgericht (BAG) als „das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.“ In dem BAG-Beschluss wird weiter ausgeführt, dass Mobbing „durch Stresssituationen am Arbeitsplatz, deren Ursachen u.a. in einer Über- oder Unterforderung einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen, in der Arbeitsorganisation oder im Verhalten von Vorgesetzten liegen können“ begünstigt wird und „vor allem das Erkennen von Mobbing, die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Betroffenen sowie die Abgrenzung gegenüber sozial anerkannten Verhaltensweisen am Arbeitsplatz“ Schwierigkeiten bereitet.

Burnout
Das Burnout-Syndrom beschreibt den Zustand des körperlichen und emotionalen „Ausgebranntseins“, also einen völligen psychischen und körperlichen Erschöpfungszustand. Die Betroffenen leiden an Symptomen wie Kraftlosigkeit und Müdigkeit – häufig begleitet von Depressionen.

Ursachen eines arbeitsbedingten Burnouts können unter anderem beispielsweise Stress in Form eines extremen und ständigen Zeit- und Leistungsdrucks oder/undmangelnder Anerkennung für die geleistete Arbeit, Mobbing am Arbeitsplatz und die Angst um den Arbeitsplatz sein – verbunden mit der Unfähigkeit, in der Freizeit abzuschalten oder Frust im Privatleben auszuhalten.

Um Arbeitgeber zu informieren und sie damit dabei zu unterstützen, derartige Probleme bei ihren Beschäftigten zu erkennen und ihnen durch entsprechende Maßnahmen zu helfen, haben unter anderem die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Berufsgenossenschaft Handel  und Warendistribution (BGHW) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verschiedene Broschüren publiziert, über die wir Ihnen hier nach und nach einen Überblick verschaffen wollen.

Aber nicht nur die Arbeitgeber sind gefragt, Maßnahmen zu ergreifen, auch die Beschäftigten selbst sind aufgefordert, psychische Belastung optimal zu gestalten. Hierbei will ihnen die BGHW mit dem Handbuch „Psychische Psychische Belastung am Arbeitsplatz“ Arbeitsplatzeine Hilfe sein.

Die von der BAuA herausgegebene Broschüre „Psychische Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben“ Berufslebenenthält gezielt Informationen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sowie für Planer, Entwickler, Produktgestalter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte und Führungskräfte.

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Der Ausschuss für Arbeitsmedizin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat Ende letzten Jahres die arbeitsmedizinische Empfehlung „Psychische Gesundheit im Betrieb“ veröffentlicht. Sie beschreibt, wie Betriebsärzte dazu beitragen können, die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten oder wiederherzustellen. 

Auch die geplante Novelle der ArbStättV stellt an räumliche Bedingungen in Arbeitsstätten Anforderungen, die zu einer Verringerung der psychischen Belastungen von Arbeitnehmern führen sollen. Hierzu zählen neben der Erfüllung ergonomischer Anforderungen wie Bewegungsfreiheit, Anordnung von Schreibtischen etc. die Sicherstellung ausreichend natürlichen Lichts am Arbeitsplatz und eine Sichtverbindung ins Freie. Mit dem Inkrafttreten der Novelle ist Anfang 2015 zu rechnen. Wir werden berichten.