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Note

Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1).


Link zum Rechtstext

Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Muster-

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Ausgabe August 1992 - Stand April 2022)

Kerninhalte

Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken.

Sie gilt unter anderem für bauliche Anlagen, in oder auf denen wassergefährdende Stoffe
-> der Wassergefährdungsklasse WGK 1 mit mehr als 100 t je Lagerabschnitt oder
-> der Wassergefährdungsklasse WGK 2 mit mehr als 10 t je Lagerabschnitt oder
-> der Wassergefährdungsklasse WGK 3 mit mehr als 1 t je Lagerabschnitt
gelagert werden.

Die Muster-LöRüRL ist nicht mehr in Kraft. Die wurden von einzelnen Bundesländern, darunter auch Berlin, fortgeführt. In den VV TB Berlin ist die Löschwasser-Rückhalterichtlinie in Anhang C zu finden. Die Richtlinie tritt mit Inkrafttreten der geänderten Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) außer Kraft.