Review
In der nachfolgenden Tabelle listen wir die aktuellen Einreihungen bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ab dem 3. Quartal 2019 auf.
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union
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Link zum Rechtstext
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Kerninhalte
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Diese Verordnung enthält den Zollkodex der Union, in dem die allgemeinen Vorschriften und Verfahren festgelegt sind, die auf die in das und aus dem Zollgebiet der Union verbrachten Waren Anwendung finden.
Der Kodex wird ergänzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, die beide seit dem 1. Mai 2016 gelten.
Unbeschadet des Völkerrechts und internationaler Übereinkünfte sowie der Unionsrechtsvorschriften in anderen Bereichen gilt der Zollkodex einheitlich im ganzen Zollgebiet der Union.
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Review vom 01. Oktober 2023
Review vom 01. Juli 2023
Review vom 09. Juni 2023
Review vom 02. Juni 2023
Review vom 01. April 2023
Review vom 01. März 2023 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/438
Review vom 01. März 2023 - Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2583
Review vom 01. März 2023 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/403
Review vom 01. März 2023 - Delegierte Verordnung (EU) 2023/398
Review vom 01. Februar 2023
Review vom 10. Januar 2023
Review vom 02. Januar 2023
Review vom 12. Dezember 2022
Review vom 01. Dezember 2022 - Durchführungsverordnung (EU) 2022/2334
Review vom 01. September 2022
Review vom 01. Juli 2022
Review vom 01. Juni 2022
Review vom 08. April 2022
Review vom 01. April 2022
Review vom 01. März 2022
Review vom 03. Januar 2022
Review vom 01. Januar 2022
Review vom 01. Dezember 2021
Review vom 10. November 2021
Review vom 11. Oktober 2021
Review vom 01. September 2021
Review vom 01. Juli 2021 - Durchführungsverordnung (EU) 2021/966
Review vom 01. Juli 2021 - Durchführungsverordnung (EU) 2021/1071
Review vom 14. Mai 2021
Review vom 10. Mai 2021
Review vom 01. April 2021
Review vom 15. März 2021
Review vom 11. März 2021
Review vom 09. März 2021
Review vom 02. März 2021
Review vom 01. März 2021
Review vom 12. Februar 2021
Review vom 11. Februar 2021
Review vom 04. Januar 2021 - Durchführungsverordnung (EU) 2020/2254
Review vom 04. Januar 2021 - Delegierte Verordnung (EU) 2020/2191
Review vom 04. Januar 2021 - Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/893
Review vom 11. Dezember 2020
Review vom 01. Dezember 2020 - Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1063
Review vom 01. Dezember 2020 - Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447
Review vom 01. Dezember 2020 - Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/877
Review vom 01. Dezember 2020 - Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341
Review vom 01. Dezember 2020 - Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446
Review vom 01. Dezember 2020 - Durchführungsverordnung (EU) 2020/1727
Review vom 01. Oktober 2020
Review vom 02. September 2020
Review vom 15. Juli 2020
Review vom 02. Juli 2020 I ; II
Review vom 01. Juli 2020 I ; II
Review vom 08. Juni 2020
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Review
In der nachfolgenden Tabelle listen wir die aktuellen Einreihungen bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ab dem 3. Quartal 2019 auf.
Ware | KN-Code | Einreihung als | Bemerkung | Quelle | |
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Ein taktischer Einsatzroboter, der für den Einsatz bei Lösch- und Bergungseinsätzen konzipiert ist und den Einsatzkräften erlaubt, sich außerhalb der Gefahrenzone aufzuhalten, aus sicherer Entfernung jedoch in die Einsätze eingebunden zu sein und diese fernzusteuern. | 8424 89 70 | andere Apparate zum Verspritzen von Flüssigkeiten | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 28.01.2025 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/2621 | |
Ein Projektor mit Tuner, der dazu bestimmt ist, Videos und Standbilder auf einer externen Leinwand oder Wand anzuzeigen. | 8528 72 10 | Projektionsfernsehgerät | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 28.01.2025 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/2617 | |
enganliegende, hochelastische Unisex-Unterhose | 6108 22 00 | Unterhosen für Frauen oder Mädchen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 15.01.2025 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/2525 | |
flüssiges Chemikaliengemisch zur direkten Verwendung bei der Herstellung von (rac)-6,7-Dihydro-1,1,2,3,3-pentamethyl-4(5H)-indanon durch allylische Oxidation von THPMI bestimmt | 3824 99 92 | andere Zubereitung der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 27.11.2024 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/2136 | |
Ein sogenannter passiver optischer Splitter, der dazu bestimmt iat, in einem passiven optischen Netz (PON) verwendet zu werden, um die über optische Kabel übertragenen optischen Signale aufzuteilen | 9013 80 40 | „passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation“ | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 12.11.2024 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/1998 | |
Ware in Form eines Musterkatalogs, dessen Innenseiten Muster von nach Farbtönen geordneten Kunsthaarsträhnen enthalten. | 4911 10 90 | andere Werbedrucke und Werbeschriften und dergleichen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 12.11.2024 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/1993 | |
Eng anliegendes Kleidungsstück für den Oberkörper, das so gestaltet ist, dass es zur Aufrichtung des Rückens beiträgt, indem es eine aufrechte Körperhaltung des Trägers unterstützt | 6212 90 00 | ähnliche Waren | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 07.11.2024 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/1992 | |
Eine Ware in Form einer Hülle/eines Inletts aus sehr dicht gewebtem, einfarbigem Gewebe aus 100 % Baumwolle mit Abmessungen von etwa 80 cm × 80 cm. | 6307 90 98 | andere konfektionierte Spinnstoffware | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können gemäß Artikel 34 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 während eines Zeitraums von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/966 | |
Schuhe mit einem Oberteil aus gerautem Gewirke (100 % Wolle) mit Textilfutter. | 6404 19 90 | andere Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und einem Oberteil aus Spinnstoffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können gemäß Artikel 34 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 während eines Zeitraums von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/965 | |
Ein am Handgelenk tragbares, batteriebetriebenes Gerät (sogenannte Smartwatch) | 9102 12 00 | Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung, nur mit optoelektronischer Anzeige | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können gemäß Artikel 34 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 während eines Zeitraums von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/964 | |
Radiator für die Montage auf einem Öltransformator zur Kühlung des durchströmenden Isolieröls des Transformators | 8504 90 17 | anderes Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen | Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2519 | Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2519 | |
Zubereitung, bestehend zu 17 GHT aus dem polyzyklischen Peptid Nisin, vermischt mit 83 GHT Natriumchlorid, die als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird, um das Wachstum von Bakterien zu verhindern. | 3824 99 96 | andere Zubereitung der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können während eines Zeitraums von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/353 | |
Reifen mit der Tragfähigkeitskennzahl 104/102 (entsprechende höchste Tragfähigkeit (kg) 900/850), die in der Regel zur Verwendung für Anhänger angeboten werden, können aber auch für Omnibusse oder Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendet werden | 4011 20 10 | Reifen von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können während eines Zeitraums von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2024/339 | |
Ein Multifunktionsgerät in einem Gehäuse mit Frontbedienknöpfen zum Einbau in das Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs | 8528 52 91 | andere Monitore zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können während eines Zeitraums von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/2656 | |
Radiator für die Montage auf einem Öltransformator zur Kühlung des durchströmenden Isolieröls des Transformators | 8504 90 17 | anderes Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 03.03.2024 weiterhin verwendet werden | DVO (EU) 2023/2519 | |
Ein sogenanntes „Vlogging-Kit mit Ringlicht“ aus Kunststoff. Die Ware wird beim Vloggen verwendet, um bei der Aufnahme von Videos, Streams oder Selfies ein optimales Ergebnis zu erzielen. | 9620 00 91 | Dreibeinstativ aus Kunststoff | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum |
01. |
03.2024 weiterhin verwendet werden | DVO (EU) 2023/2491 | ||
Ein Filter mit Wärme- und Feuchtigkeitstauscher für die Verwendung in der Intensivpflege oder während einer Anästhesie, um eine Barriere gegen den Durchgang von Viren zu bilden und die vom Patienten eingeatmete Luft zu erwärmen und zu befeuchten. | 9033 00 90 | anderes Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum |
01. |
03.2024 weiterhin verwendet werden | DVO (EU) 2023/2490 | ||
Klingen aus rostfreiem Stahl, mit einer Breite von 40 mm, mit seitlichen Einkerbungen und einem Loch in der Mitte, die als Ersatzklingen für Glasschaber bestimmt sind. | 8205 51 00 | „Haushaltswerkzeuge“ | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum |
01. |
03.2024 weiterhin verwendet werden | DVO (EU) 2023/2489 | ||||
Schuhe mit einem Oberteil aus Spinnstoff, einer Sohle aus Kautschuk und Schnürsenkeln. | 6404 19 90 | „andere Schuhe“ mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 23.02.2024 weiterhin verwendet werden | DVO (EU) 2023/2451 | |
Agarose-Kügelchen, chemisch modifiziert mit Protein A (10 % Massenanteil) in einem wässrigen Aufbewahrungspuffer. Die Ware wird als Harz in der Affinitätschromatografie verwendet und ist in 50-Liter-Behältern verpackt. | 3913 90 00 | andere natürliche Polymere und modifizierte natürliche Polymere, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 07.02.2024 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/2218 | |
Flachgewalzte Bleche aus unlegiertem Stahl mit einer Breite zwischen 1 060 und 1 250 mm, auf Spulen aufgerollt, die im Baugewerbe verwendet werden. | 7210 70 80 | andere flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 30.10.2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/1427 | |
Teller aus feinem Knochenporzellan, der als Geschirr oder als Wanddekoration verwendet werden kann. | 6911 10 00 | Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 27.10.2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/1420 | |
Zusammenstellung von vier Mini-Bechern aus Porzellan, die als Geschirr oder als Dekorationsartikel (z. B. für Blumen oder Kerzen) verwendet werden kann | 6911 10 00 | Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 27.10.2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/1419 | |
Vitamin-Gummibonbons in Form orangefarbener Bären | 2106 90 98 | Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 29. September 2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/1131 | |
Kühlmatte, die für Hunde und Katzen bestimmt ist | 3926 90 97 | andere Ware aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 21. September 2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/1057 | |
Wiederverwendbarer (nachfüllbarer) Zerstäuber (Verdampfer) für eine elektronische Zigarette | 8543 40 00 | elektronische Zigarette | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 4. August 2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/808 | |
ein Weinset in einer Holzkiste | 8205 51 00 | Haushaltswerkzeug | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 2. August 2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/745 | |
Dörrfleisch vom Schlund des Rindes, zur Verwendung als Hundefutter verkauft. | 0511 99 85 | andere Ware tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 26. Mai 2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/248 | |
Getrocknete Büffelohren, zur Verwendung als Kauartikel für Hunde verkauft. | 0511 99 85 | andere Ware tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 26. Mai 2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2023/248 | |
eineZubereitung zum Waschen der Haut und der Haare in Gelform für denEinzelverkaufaufgemacht | ursprünglich: 3401 30 00 | ursprünglich: ZubereitungzumWaschenderHaut,inAufmachungenfürden Einzelverkauf | Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 761/2014 | DVO (EU) 2023/2 | |
Ein Wannenauskleidungssystem, mit dem verhindert werden soll dass es beim Waschen von Patienten in Krankenhäusern, medizinischen und nichtmedizinischen Einrichtungen zu Kreuzkontaminationen kommt, die zur Ausbreitung von Krankheitserregern führen. | 3924 90 00 | anderer Hygiene- oder Toilettengegenstand aus Kunststoff | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 8. März weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/2260 | |
Ein Kunststoffring mit einem mit Riechstoffen getränkten Vliesstoffstreifen. Die Ware wird in das Mundstück einer speziellen Trinkflasche eingesetzt, um die Umgebungsluft zu aromatisieren, die beim Trinken aus dem Mundstück angesaugt wird. | 3307 90 00 | anderes zubereitetes Riechmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 8. März weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/2259 | |
elektromechanisches Mehrzweckgerät zur Verarbeitung von Lebensmitteln mit einem Gesamtgewicht von 9 kg, einer Leistung von 1 kW und einem Arbeitsbehälter von 3,5 l Fassungsvermögen ausgestattet | ursprünglich: 8438 80 99 | ursprünglich: Maschinen und Apparate zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten | Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3417/88 | DVO (EU) 2022/2093 | |
Mehrere isolierte elektrische Kupferdrähte in Form eines Drahtbündels, speziell bestimmt für die Installation einer ortsfesten, sprachgesteuerten Freisprecheinrichtung mit Touchscreen (als „Car Kit“ bezeichnet) in einem Kraftfahrzeug. | 8544 30 00 | Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 17.02.2022 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/2076 | |
Fahrzeug, das mit einer hydraulischen Hebevorrichtung ausgerüstet ist, die mit einer Arbeitsplattform versehen ist | ursprünglich 8428 90 90 | ursprünglich: andere Maschine zum Heben von Lasten | Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 738/2000 werden die Zeile zu Nummer 5 der Tabelle und die Abbildung C gestrichen. | DVO (EU) 2022/1610 | |
Eine Picknickdecke | 6306 90 00 | andere Campingausrüstung | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 04.01.2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/1524 | |
Ein sogenanntes Wärmeunterbett,mit einem integrierten elektrischen Heizeinsatz | 6307 90 98 | andere konfektionierte Ware | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 04.01.2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/1523 | |
Eine Zusammenstellung für ein Wirbelsäulenfixationssystem | 9021 10 90 | Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 04.01.2023 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/1522 | |
Sojamehl aus der Lösungsmittelextraktion von Sojabohnen. | 2304 00 00 | anderer fester Rückstand aus der Gewinnung von Sojaöl | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 24.10.2022 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/1103 | |
Zwei weiche Trinkflaschen mit einem sogenannten Sportverschluss | 3924 90 00 | andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 07.10.2022 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/933 | |
Ein ärmelloses gewirktes Kleidungsstück (sogenannte Laufweste) | 6110 30 99 | Pullover, Strickjacke, Weste und ähnliche Waren für Frauen oder Mädchen, aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 07.10.2022 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/933 | |
Dusche in Form einer flachen Wanne, bestehend aus einer Mischung aus Mineralien und Kunststoff mit einer weißen Kunststoffbeschichtung | 3922 10 00 | Dusche aus Kunststoff | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 09.09.2022 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/788 | |
Proteinreiches Pulver order Pellets aus getrockneten Erbsen zur Verwendung als Tierfutter | 2309 90 31 | andere Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 27.07.2022 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/557 | |
Warenzusammenstellung für Zahnrestaurationen | 3006 40 00 | anderer Zahnfüllstoff | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 27.07.2022 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/556 | |
Schlauchförmiges, elastisches Gewirke (synthetische Fasern mit Kautschukfaden), in Form einer Schlaufe als gebrauchsfertiges Haarband | 6117 80 10 | anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus elastischen oder kautschutierten Gewirken | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 20.05.2022 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2022/83 | |
Eine feste homogene, weiße Masse, bestehend aus raffiniertem, gebleichtem, desodoriertem Palmöl zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie | 1517 90 99 | andere genießbare Zubereitung aus einem pflanzlichen Fett | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 18.01.2022 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/1816 | |
Eine flache rechteckige Ware aus einem leichten Textilgewebe, die laut den Verpackungsangaben als Seitenwand für ein Zelt dient. | 6307 90 98 | andere konfektionierte Ware | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 06.12.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/1370 | |
Band aus elastischem Gewebe, das dem Schutz der Gelenke bei sportlichen Aktivitäten dient. | 5906 10 00 | Klebeband mit einer Breite von 20 cm oder weniger | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 06.12.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/1369 | |
Eine Ware (sogenannte Clip-on-Kameralinse), die für die Verwendung mit in Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten eingebauten Kameras mit Einfachlinse bestimmt ist. | 9002 11 00 | Objektiv für Kameras | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 06.12.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/1368 | |
Vierrädriges verstaubares Fahrzeug mit einem Elektromotor zur Nutzung auf Straßen, Gehwegen, Fußwegen, Parkwegen, Fahrradwegen und bestimmten Freizeitwegen oder in Fußgängerbereichen. | 8703 10 18 | hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmtes Kraftfahrzeug | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 06.12.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/1367 | |
Ovale Ware mit einer Länge von etwa 180 cm und einer Breite von etwa 95 cm an der breitesten Stelle Spinnstoff, die dazu bestimmt ist auf dem Wasser zu schwimmen. | 6306 90 00 | Campingausrüstung | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 05.10.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/957 | |
Eine modulare Ware aus Aluminium (sogenanntes Raum-in-Raum-System), die zur Errichtung in einem fertigen Gebäude bestimmt ist. | 7610 90 90 | andere Konstruktionen aus Aluminium | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 05.10.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/956 | |
Transportroller für Möbel und andere schwere Gegenstände | 4421 99 10 | andere Ware aus Faserplatten | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 27.09.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/911 | |
Cermet-Stäbchen mit gleichförmigem, rundem Querschnitt für für eine Vielzahl von Verwendungszwecken. | 8113 00 90 | Cermets und Waren daraus | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 27.09.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/910 | |
Eine biegsame Ware (sog. Schwimmnudel) aus Zellkunststoff in Form eines hohlen Rohrs mit einer Länge von ca. 1 m und einem Durchmesser von ca. 8 cm als Auftriebshilfe für das Schwimmenlernen. | 3926 90 97 | andere Ware aus Kunststoffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 27.09.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/909 | |
Stäbe aus Wolframlegierung, die als Schweißelektroden für das WIG-Schweißen (Wolfram-Inertgas-Schweißen) dienen. | 8101 99 10 | Stangen (Stäbe) aus Wolfram, ausgenommen nur gesinterte | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 04.08.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/600 | |
Eine Kunststoffflasche, die 100 bunte Latexballons enthält, mit einer Luftpumpe und einer Düse (Füllapparat), um Wasser in die Ballons zu pumpen zur Verwendung als Wasserbomben | 9503 00 99 | anderes Spielzeug | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 28.07.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/575 | |
Ein Gerät (sogenanntes „Camera station appliance“ oder „All-in-one-Aufzeichnungsgerät“), das für den Empfang von Audio- und Videodaten über eine Telekommunikationsschnittstelle (und Internetprotokoll (IP)) von Überwachungskameras (IP-Kameras) ausgelegt ist | 8521 90 00 | anderes Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 20.07.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/532 | |
Ein Objektivanschluss aus Metall und Kunststoff mit einem Bajonettverschluss zur Befestigung an der Vorderseite eines digitalen Videokameraaufnahmegeräts | 9002 11 00 | Zubehör für Objektive | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 20.07.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/531 | |
Ein tragbares elektromechanisches Handgerät für die Hautpflege | 8509 80 00 | elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 20.07.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/530 | |
Eine Ware aus mechanisch gefertigtem Glas, in Form eines Totenkopfs, mit einem nicht versiegelten Stopfen aus Kork | 7013 49 99 | Glasware zur Verwendung bei Tisch, in der Küche oder zu ähnlichen Zwecken | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 07.06.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2021/170 | |
Eine rechteckige Tasche, bestehend aus einem Körper aus geformtem Silikonelastomer zum Transport und zum Schutz von kleinen Gegenständen | 3926 90 97 | andere Ware aus Kunststoffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 11.04.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/2179 | |
Teile für nicht elektrische Feuerzeuge und ähnliche Anzünder | Neuer Meistbegünstigungszollsatz 4 % | VO (EU) 2020/2131 | |||
Feuerzeuge und ähnliche Anzünder, für Gas, nicht nachfüllbar, für die Tasche | Neuer Meistbegünstigungszollsatz 4 % | VO (EU) 2020/2131 | |||
Schießpulver | Neuer Meistbegünstigungszollsatz 3,25 % | VO (EU) 2020/2131 | |||
Nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen, nicht auf der Grundlage von Kautschuk | Neuer Meistbegünstigungszollsatz 3,25 % | VO (EU) 2020/2131 | |||
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (ausgenommen Trinkgläser), aus Bleikristall, mit einem Wert von jeweils mehr als 5 USD | Neuer Meistbegünstigungszollsatz 3 % | VO (EU) 2020/2131 | |||
Erzeugnisse, die Fleisch von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren enthalten, genussfertige Gerichte | Neuer Meistbegünstigungszollsatz 5 % | VO (EU) 2020/2131 | |||
Hummer „Homarus spp.“, lebend | 0306 32 10 | Abschaffung von Zöllen | VO (EU) 2020/2131 | ||
Hummer „Homarus spp.“, auch geräuchert, auch ohne Panzer, gefroren, einschl. Hummern in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht (ausgenommen ganze Hummer) | 0306 12 90 | ||||
Hummer „Homarus spp.“, ganz, auch geräuchert oder in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren | 0306 12 10 | ||||
Langusten „Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.“, auch geräuchert, auch ohne Panzer, gefroren, einschl. Langusten in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht (ausgenommen Langustenschwänze) | 0306 11 90 | ||||
Gesalzene und getrocknete Tomatenhälften, in Vakuumverpackungen unterschiedlicher Größe in Kartons aufgemacht | 2002 10 90 | Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 07.04.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/2080 | |
Kabelaufrollsystem für den Einbau in einen Staubsauger | 8544 42 90 | andere elektrische Leiter für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 06.03.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/1702 | |
Wiederverwendbarer Trinkhalm und Bürste, die dazu dient, den Trinkhalm von innen zu reinigen | 7323 93 00 | anderer Haushaltsartikel aus nicht rostendem Stahl | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 06.03.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/1701 | |
Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat | 3602 00 00 | Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 13.01.2021 weiterverwendet werden. | DVO (EU) 2020/1317 | |
Sogenanntes „Anschlussgehäuse“, das für die Verwendung in verschiedenen Arten von Fahrzeugen oder Maschinen bestimmt ist. | 3926 90 97 | andere Ware aus Kunststoffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 06.01.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/1291 | |
Holzlatten aus mehreren Lagen Buchen- oder Birkenfurnier, die so konzipiert sind, dass sie ohne weitere Bearbeitung in Bettrahmen, Sessel oder Sofas eingebaut werden können. | 4421 99 99 | andere Ware aus Holz | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 06.01.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/1290 | |
Einmaltücher aus Vliesstoff zur allgemeinen Desinfektion der Haut und anderer Oberflächen, mit einer alkoholischen Lösung getränkt, einzeln verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. | 3808 94 90 | Desinfektionsmittel, aufgemacht für den Einzelverkauf | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 06.01.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/1289 | |
Farblose Flüssigkeit in einem zylindrischen Behälter mit einem Fassungsvermögen von 2 ml und mit einer feinen Bürste auf dem abnehmbaren Verschluss (Conditioner für die Wimpern). | 3304 99 00 | zubereitetes Schönheitsmittel | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 06.01.2021 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/1288 | |
Ware in Form einer Medaille, aus unedlen Metallen, die mit verschiedenen Motiven (Aufdrucken) verziert sein kann, in der Farbe Gold, Silber oder Bronze. | 7117 19 00 | anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 05.01.2021 weiterverwendet werden. | DVO (EU) 2020/1279 | |
Geschenkkarton aus Pappe, mit Abmessungen von etwa 21 × 21 × 8 cm, der zu Präsentationszwecken mit einem Dekorpapier überzogen ist. | 4819 50 00 | anderes Verpackungsmittel | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 23. Oktober 2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/958 | |
Geschmiedete Ware (sogenannter Kühlkörper) aus Aluminium (nicht durch Gießen hergestellt) in Form einer runden Grundplatte mit einem Durchmesser von etwa 50 mm, auf der Kühlzapfen mit einer Höhe von etwa 30, 40 oder 50 mm befestigt sind. | 7616 99 90 | andere Waren aus Aluminium, die nicht durch Gießen hergestellt werden | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 23. Oktober 2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/957 | |
Quaderförmige Ware aus einer Aluminiumlegierung mit Abmessungen von etwa 370 × 194 × 42 mm mit Kühlrippen und zwei Anschlüssen. | 8708 91 35 | Kühler für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 einzureihen. | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 23. Oktober 2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/956 | |
Wärme erzeugende Auflage und Wärme erzeugender Gürtel zur Linderung von Schmerzen | 3824 90 96 | andere chemische Erzeugnisse und Zubereitungen | Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 wird aufgehoben. | DVO (EU) 2020/868 | |
bestehend aus (in GHT): Kohlenwasserstoffen (vorwiegend paraffinisch und naphthenisch) 94,4 und n-Butylacetat 5,6 | 3814 00 90 | anderes zusammengesetztes organisches Lösemittel | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 22.09.2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/725 | |
Hohlkugel aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405 | 5609 00 00 | Ware aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 22.09.2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/724 | |
Ein Band, aus legiertem Stahl (anderer als nicht rostender Stahl) | 7228 60 80 | anderer Stabstahl aus anderem legierten Stahl | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 15.09.2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/693 | |
Eine rechteckige Frontplatte eines Autoradios, das „Bedienfeld“ | 8529 90 92 | andere Teile für Geräte der Position 8527 | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 26.08.2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/622 | |
monolithische integrierte Schaltung und Quarzkristall | bisher 9114 90 00 jetzt Position 8542 | elektronische integrierte Schaltung | Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 863/2013 wird aufgehoben. | DVO (EU) 2020/524 | |
Girlande aus künstlichem Tannengrün und einer LED-Lichterkette | 6702 10 00 | künstliches Blattwerk aus Kunststoff | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 04. August 2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/517 | |
Rohr aus einer Zirconiumlegierung | 8109 90 00 | andere Waren aus Zirconium | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 04. August 2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/516 | |
Elastische Schlauchbandage | 6307 90 10 | andere konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 03. Juni 2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/191 | |
bestimmte Polyacryl-Elastomere | 3906 90 90 | andere Acrylpolymere in Primärformen des KN-Codes 3906 90 90 | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können bis zum 03. Juni 2020 weiterhin verwendet werden. | DVO (EU) 2020/186 | |
Einpressbolzen aus Stahl | 7318 15 95 | andere Schrauben aus Stahl | Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Einreihung nicht übereinstimmen, können bis zum 16. Oktober 2019 weiterhin verwendet werden. | DVO 2019/1082 |
Handlungsempfehlung
Beachten Sie die neu eingereihten Waren und ihre KN-Codes.
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