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Link zum Rechtstext | Arzneimittelgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist, im Interesse einer ordnungsgemäßen |
Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu sorgen. Es definiert sowohl den Arzneimittel- als auch den Stoffbegriff, normiert die Anforderungen an die Arzneimittel und enthält unter anderem Bestimmungen zur Herstellung, Zulassung, Registrierung und Abgabe von Arzneimitteln. |
Links zur Rechtsänderung |
02. Juni 2020 I ; II - Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz |
02. Juni 2020 - Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite |