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Bezeichnung | Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg vom 18. Dezember 2007 |
Rechtsebene | Duisburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung berechtigt die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) –, für die nach der Abfallentsorgungssatzung durchgeführte Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest. |
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Bezeichnung | Stadt Duisburg |
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